Der SGV Mülheim an der Ruhr e.V. ist Mitglied der Fachverbände der von ihm angebotenen Sportarten des Landessportbundes und des Mülheimer Sportbundes.
Die Mitgliedschaft für den Verein muss schriftlich auf dem Eintrittserklärung beantragt werden. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Aufnahme in den Verein wird schriftlich bestätigt.
Die Mitglieder zahlen satzungsgemäß den jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag. Der Beitrag ist im 1. Viertel des Jahres fällig. Dieser wird per SEPA-Lastschriftmandat im Februar eingezogen. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist spätestens zum 30. September dem zuständigen Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Die Mitgliedschaft endet damit zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
Die Mitglieder des Vereins genießen bei Vereinsveranstaltungen Versicherungsschutz bei der „Sporthilfe e.V.“.